Autofahren in Österreich

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Die Vorfreude auf kommende Urlaubstage können leicht die Gedankenabschweifen lassen. Und gleich ist man zu schnell gefahren. Das geht auch inÖsterreich ziemlich ins Geld. Das zu schnell gefahren, lässt sich nicht mehr rückgängigmachen. In ganz Österreich gilt seit September 2009 ein einheitlicher Bußgeldkatalog. Und fahren unter Alkohol wird hier teuer. Wie in Deutschland gilt auch hier die Grenze von 0,5 Promille!

 

Doch es gibt Unterschiede. Das betrifftdie Führer von LKW und Busse. Hier wurden die Grenzen bei einem fahren unter Alkoholbis auf 0,1 Promille herabgesetzt.Liegt der Alkoholgehalt im Blut bei 0,8 Promille, wird der Führerschein entzogen.Die Geldstrafen sind auch hier hoch und bewegen sich bei einem Wert von 0,5 Promilleab 300 Euro – 3.700 Euro. Bei fahren unter Alkohol mit mehr als 0,8 Promille von800 Euro bis 3700 Euro und 4 Wochen Führerscheinentzug. Mit 1.200 und 4.400 Euro und4 Monaten Führerscheinentzug ist man mit ab 1,2 Promille dabei. Ganz schlimm wird es mit fahren unter Alkohol ab 1,6 Promille. Hier werden dann drastische Strafen fällig von 1.600 Eurobis 5.900 Euro, 6 Monaten Führerscheinentzug, Kosten für Nachschulung und amtsärztlicherUntersuchung kommen dazu. Durch die verschärften Bußgelder in Deutschland ist die Strafe dafür in Österreich nun nicht mehr höher als in Deutschland.

 

Tempolimit auf Österreichs Autobahnen ist 130 km pro Stunde

 

Immer mit Geschwindigkeitsmessungen rechnen. Besonders in den Baustellenbereichen, vor Einfahrten in Tunnel und während der Tunneldurchfahrt. Auf Freilandstraßen sollte auch nicht zu schnell gefahren werden. Zu schnell gefahren mit 30 km/h heißt dann 36 Euro bis mindestens 72 Euro Bußgeld. Auf Freilandstraßen und Autobahnen muss mit 36 Euro bis mindestens 90 Euro gerechnet werden. Vorsicht ist besonders bei Tunneldurchfahrt angebracht. Hier wurden Messgeräte ohne Blitz installiert, um zu verhindern, dass sich Fahrzeugführer erschrecken und Unfälle verhindert. Wer sich dort an die Geschwindigkeitshinweise hält, fährt immer richtig. Durch das Abkommen zwischen Deutschland und Österreich entkommt keiner dem Bußgeld und eswird ab 25 Euro in Deutschland vollstreckt.

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